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Ratgeber

Vorfälligkeitsentschädigung: Haus verkaufen mit laufendem Kredit

Eine Immobilie mit laufendem Kredit lässt sich jederzeit verkaufen – das Darlehen wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Läuft die Zinsbindung noch, darf die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nach zehn Jahren seit Auszahlung, bei variablen Darlehen oder mit Alternativen wie dem Pfandtausch lässt sie sich oft vermeiden.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wer ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig zurückzahlt, nimmt der Bank die vereinbarten Zinsen. Der Verkauf der Immobilie gibt Ihnen ein Recht zur vorzeitigen Kündigung (§ 490 Abs. 2 BGB), die Bank darf dafür aber einen Ausgleich verlangen – die Vorfälligkeitsentschädigung.

Wann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an?

  • Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung: Das Darlehen ist mit sechs Monaten Frist ohne Entschädigung kündbar (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) – auch bei längerer Zinsbindung.
  • Variable Darlehen: jederzeit mit drei Monaten Frist kündbar.
  • Ende der Zinsbindung: Zum Ablauf der Zinsbindung kann ohne Entschädigung abgelöst werden.
  • Unzureichende Vertragsangaben: Fehlen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen ausreichende Angaben zur Berechnung, kann der Anspruch entfallen (§ 502 BGB) – das lohnt eine Prüfung.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Bank berechnet den Zinsschaden aus entgangener Marge und dem Unterschied zwischen Vertragszins und dem Zins, zu dem sie das Geld heute wieder anlegen kann. Ersparte Verwaltungs- und Risikokosten werden abgezogen. Je höher die Restschuld, je länger die restliche Zinsbindung und je größer der Abstand zum aktuellen Zinsniveau, desto höher fällt die Entschädigung aus.

Wie lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder senken?

Wege, die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder zu senken
WegSo funktioniert esVoraussetzung
Zehn-Jahres-KündigungNach zehn Jahren ab Auszahlung kündigenVerkaufszeitpunkt passt dazu
PfandtauschDas Darlehen wird auf eine neue Immobilie übertragenZustimmung der Bank, ausreichend Wert
Übernahme durch den KäuferDer Käufer übernimmt das bestehende DarlehenZustimmung der Bank, Bonität des Käufers
SondertilgungenVereinbarte Sondertilgungen vor der Ablösung nutzenSondertilgungsrecht im Vertrag

Wie läuft die Ablösung beim Verkauf ab?

Der Notar holt bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung für die Grundschuld ein. Der Käufer zahlt den abzulösenden Betrag direkt an Ihre Bank, den Rest an Sie. Fragen Sie die Bank früh nach der voraussichtlichen Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung – sie gehört in Ihre Verkaufsrechnung.

Hinweis: Allgemeine Orientierung; ersetzt keine Finanz- oder Rechtsberatung. Lassen Sie die Berechnung Ihrer Bank im Zweifel prüfen.

Häufige Fragen

01Darf ich mein Haus trotz laufendem Kredit verkaufen?

Ja. Der Kredit wird aus dem Kaufpreis abgelöst; bei laufender Zinsbindung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

02Wann entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung?

Zum Beispiel zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung, bei variablen Darlehen oder zum Ende der Zinsbindung.

03Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Das hängt von Restschuld, restlicher Zinsbindung und Zinsunterschied ab. Ihre Bank nennt Ihnen den konkreten Betrag.

04Kann der Käufer meinen Kredit übernehmen?

Ja, wenn die Bank zustimmt und der Käufer die nötige Bonität hat.

Den Verkauf richtig durchrechnen

Wir nennen Ihnen die realistische Preisspanne, damit Sie Kaufpreis, Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung gegenüberstellen können.