Wie wird der Notartermin vorbereitet?
Nach der Einigung auf Preis und Bedingungen erhält der Notar die Daten von Käufer, Verkäufer und Immobilie und erstellt einen Vertragsentwurf. Beide Seiten bekommen ihn vorab zur Prüfung. Bei Verträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer schreibt das Gesetz vor, dass der Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin vorliegt (§ 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz); auch beim privaten Verkauf ist ein Vorlauf üblich.
Was steht im Kaufvertrag?
- Vertragsparteien und genaue Bezeichnung der Immobilie laut Grundbuch
- Kaufpreis, ggf. mitverkauftes Inventar, und die Voraussetzungen für die Fälligkeit
- Übergabetermin: wann Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen
- Umgang mit Belastungen im Grundbuch, etwa der Löschung einer Grundschuld
- Haftung für Sachmängel – üblich ist ein Ausschluss, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln
Wie läuft der Beurkundungstermin ab?
Beim Termin weisen sich alle Beteiligten mit Personalausweis oder Reisepass aus. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, erklärt die rechtlichen Folgen und beantwortet Fragen. Änderungen können noch im Termin aufgenommen werden. Zum Schluss unterschreiben Käufer, Verkäufer und Notar.
Was passiert nach dem Notartermin?
- 01Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung – sie sichert den Käufer im Grundbuch ab
- 02Er holt Genehmigungen, die Verzichtserklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht und ggf. die Löschungsbewilligung der Bank ein
- 03Er teilt dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist
- 04Der Käufer zahlt – abzulösende Kredite direkt an die Bank des Verkäufers, den Rest an den Verkäufer
- 05Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll
- 06Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen
Was kostet der Notar – und wer zahlt?
Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis; zusammen liegen sie meist bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Üblicherweise trägt sie der Käufer. Der Verkäufer zahlt die Kosten für die Löschung seiner eigenen Grundschuld.
Kaufnebenkosten im Überblick