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Ratgeber

Notartermin und Kaufvertrag beim Immobilienverkauf – der Ablauf

Jeder Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Notar ist neutral: Er entwirft den Vertrag, verliest ihn beim Termin und sorgt danach dafür, dass der Käufer erst zahlt, wenn er abgesichert ist – und der Verkäufer das Eigentum erst verliert, wenn das Geld da ist.

Wie wird der Notartermin vorbereitet?

Nach der Einigung auf Preis und Bedingungen erhält der Notar die Daten von Käufer, Verkäufer und Immobilie und erstellt einen Vertragsentwurf. Beide Seiten bekommen ihn vorab zur Prüfung. Bei Verträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer schreibt das Gesetz vor, dass der Entwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Termin vorliegt (§ 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz); auch beim privaten Verkauf ist ein Vorlauf üblich.

Was steht im Kaufvertrag?

  • Vertragsparteien und genaue Bezeichnung der Immobilie laut Grundbuch
  • Kaufpreis, ggf. mitverkauftes Inventar, und die Voraussetzungen für die Fälligkeit
  • Übergabetermin: wann Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen
  • Umgang mit Belastungen im Grundbuch, etwa der Löschung einer Grundschuld
  • Haftung für Sachmängel – üblich ist ein Ausschluss, außer bei arglistig verschwiegenen Mängeln

Wie läuft der Beurkundungstermin ab?

Beim Termin weisen sich alle Beteiligten mit Personalausweis oder Reisepass aus. Der Notar liest den Vertrag vollständig vor, erklärt die rechtlichen Folgen und beantwortet Fragen. Änderungen können noch im Termin aufgenommen werden. Zum Schluss unterschreiben Käufer, Verkäufer und Notar.

Was passiert nach dem Notartermin?

  1. 01Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung – sie sichert den Käufer im Grundbuch ab
  2. 02Er holt Genehmigungen, die Verzichtserklärung der Gemeinde zum Vorkaufsrecht und ggf. die Löschungsbewilligung der Bank ein
  3. 03Er teilt dem Käufer mit, dass der Kaufpreis fällig ist
  4. 04Der Käufer zahlt – abzulösende Kredite direkt an die Bank des Verkäufers, den Rest an den Verkäufer
  5. 05Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll
  6. 06Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen

Was kostet der Notar – und wer zahlt?

Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis; zusammen liegen sie meist bei rund 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Üblicherweise trägt sie der Käufer. Der Verkäufer zahlt die Kosten für die Löschung seiner eigenen Grundschuld.

Kaufnebenkosten im Überblick

Häufige Fragen

01Muss ein Immobilienkauf immer notariell beurkundet werden?

Ja. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag in Deutschland unwirksam.

02Was muss ich zum Notartermin mitbringen?

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Weitere Unterlagen fordert der Notar vorab an.

03Wann bekommt der Verkäufer das Geld?

Nachdem der Notar die Fälligkeit mitgeteilt hat – in der Regel einige Wochen nach dem Termin, sobald die Auflassungsvormerkung eingetragen ist.

04Wer zahlt die Notarkosten?

Üblicherweise der Käufer. Die Löschung einer eigenen Grundschuld zahlt der Verkäufer.

Bis zum Notartermin begleitet

Wir bereiten Vertragsdaten und Unterlagen mit dem Notar vor und begleiten Sie zum Termin – kostenlose Ersteinschätzung zum Start.