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Ratgeber

Immobilie verkaufen bei Trennung und Scheidung – Wege, Fristen, Fallstricke

Bei einer Trennung gibt es für die gemeinsame Immobilie drei Wege: gemeinsam verkaufen, einen Partner auszahlen oder – wenn keine Einigung gelingt – die Teilungsversteigerung. Ein freiwilliger Verkauf bringt fast immer den besseren Preis. Wichtig sind die Zustimmung beider Partner, der Umgang mit dem gemeinsamen Kredit und steuerliche Fristen.

Welche Möglichkeiten gibt es für das gemeinsame Haus?

Möglichkeiten für die gemeinsame Immobilie bei einer Trennung
WegWas passiertZu bedenken
Gemeinsamer VerkaufBeide verkaufen, der Erlös wird geteiltEinigung auf Preis und Ablauf nötig
AuszahlungEin Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen ausBank muss den ausziehenden Partner aus dem Kredit entlassen
VermietenBeide bleiben Eigentümer und vermietenGemeinsame Entscheidungen bleiben nötig
TeilungsversteigerungDas Gericht versteigert auf Antrag eines Eigentümersletzter Ausweg, oft deutlich niedrigerer Erlös

Brauche ich die Zustimmung meines Ehepartners?

Gehört die Immobilie beiden, müssen beide den Kaufvertrag unterschreiben. Aber auch als Alleineigentümer kann die Zustimmung nötig sein: Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und macht die Immobilie im Wesentlichen Ihr gesamtes Vermögen aus, verlangt § 1365 BGB die Einwilligung des Ehepartners.

Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?

Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide weiter – auch nach dem Auszug. Beim Verkauf wird der Kredit aus dem Erlös abgelöst; dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank zustimmen, den anderen aus der Haftung zu entlassen.

Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf

Steuern: Wann kann Spekulationssteuer anfallen?

Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, bleibt der Verkauf nur steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde. Zieht ein Partner aus, kann diese Eigennutzung für seinen Anteil entfallen. Auch der Verkauf des eigenen Anteils an den Ex-Partner innerhalb der Zehnjahresfrist kann steuerpflichtig sein – der Bundesfinanzhof hat das 2023 so entschieden.

Spekulationssteuer im Detail

So gelingt ein Verkauf in der Trennung

  • Eine neutrale Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage für Verkauf oder Auszahlung.
  • Ein fester Ansprechpartner, der beide gleichermaßen informiert, entlastet die Kommunikation.
  • Früh mit Bank, Notar und ggf. Anwälten klären, wie Kredit und Erlös aufgeteilt werden.
  • Auf Wunsch diskret vermarkten – ohne öffentliches Inserat, direkt an geprüfte Suchkunden.

Hinweis: Allgemeine Orientierung; ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Familienrechtliche Fragen klären Sie mit einem Fachanwalt, steuerliche mit einem Steuerberater.

Häufige Fragen

01Kann ich das Haus ohne meinen Ex-Partner verkaufen?

Nicht, wenn es beiden gehört – dann müssen beide unterschreiben. Auch als Alleineigentümer kann in der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung des Ehepartners nötig sein.

02Ist Verkaufen oder Auszahlen besser?

Das hängt davon ab, ob ein Partner die Immobilie allein finanzieren kann und will. Eine neutrale Bewertung ist in beiden Fällen die Grundlage.

03Was ist eine Teilungsversteigerung?

Ein gerichtliches Verfahren, das jeder Miteigentümer beantragen kann. Es ist langwierig und bringt meist einen niedrigeren Erlös als ein freiwilliger Verkauf.

04Kann ich diskret verkaufen?

Ja. Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliches Inserat, direkt an vorgemerkte und geprüfte Suchkunden.

Neutral, diskret, für beide

Eine kostenlose Bewertung vor Ort schafft eine gemeinsame Grundlage – und wir informieren beide Partner gleichermaßen.