Welche Möglichkeiten gibt es für das gemeinsame Haus?
| Weg | Was passiert | Zu bedenken |
|---|---|---|
| Gemeinsamer Verkauf | Beide verkaufen, der Erlös wird geteilt | Einigung auf Preis und Ablauf nötig |
| Auszahlung | Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus | Bank muss den ausziehenden Partner aus dem Kredit entlassen |
| Vermieten | Beide bleiben Eigentümer und vermieten | Gemeinsame Entscheidungen bleiben nötig |
| Teilungsversteigerung | Das Gericht versteigert auf Antrag eines Eigentümers | letzter Ausweg, oft deutlich niedrigerer Erlös |
Brauche ich die Zustimmung meines Ehepartners?
Gehört die Immobilie beiden, müssen beide den Kaufvertrag unterschreiben. Aber auch als Alleineigentümer kann die Zustimmung nötig sein: Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und macht die Immobilie im Wesentlichen Ihr gesamtes Vermögen aus, verlangt § 1365 BGB die Einwilligung des Ehepartners.
Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit?
Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften beide weiter – auch nach dem Auszug. Beim Verkauf wird der Kredit aus dem Erlös abgelöst; dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Übernimmt ein Partner die Immobilie, muss die Bank zustimmen, den anderen aus der Haftung zu entlassen.
Vorfälligkeitsentschädigung beim VerkaufSteuern: Wann kann Spekulationssteuer anfallen?
Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, bleibt der Verkauf nur steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde. Zieht ein Partner aus, kann diese Eigennutzung für seinen Anteil entfallen. Auch der Verkauf des eigenen Anteils an den Ex-Partner innerhalb der Zehnjahresfrist kann steuerpflichtig sein – der Bundesfinanzhof hat das 2023 so entschieden.
Spekulationssteuer im DetailSo gelingt ein Verkauf in der Trennung
- Eine neutrale Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage für Verkauf oder Auszahlung.
- Ein fester Ansprechpartner, der beide gleichermaßen informiert, entlastet die Kommunikation.
- Früh mit Bank, Notar und ggf. Anwälten klären, wie Kredit und Erlös aufgeteilt werden.
- Auf Wunsch diskret vermarkten – ohne öffentliches Inserat, direkt an geprüfte Suchkunden.
Hinweis: Allgemeine Orientierung; ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Familienrechtliche Fragen klären Sie mit einem Fachanwalt, steuerliche mit einem Steuerberater.