Zum Inhalt springen
Immonation GmbH — Ihr Partner für Immobilien in Zirndorf, Nürnberg, Fürth und Erlangen

Ratgeber

Vermietete Wohnung verkaufen – Mieterrechte, Preis und Käufer

Eine vermietete Wohnung lässt sich jederzeit verkaufen – der Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer über. Käufer sind vor allem Kapitalanleger, die den Preis an der Miete messen. Ein Vorkaufsrecht hat der Mieter nur in einem Sonderfall: wenn die Wohnung erst nach seinem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde.

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB): Der Käufer tritt mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Mietvertrag ein. Der Mieter kann bleiben, Miete und Vertragsbedingungen ändern sich durch den Verkauf nicht. Auch die Mietkaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB).

Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?

Nur, wenn die Wohnung nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde und nun erstmals verkauft wird (§ 577 BGB). Dann darf der Mieter zu den Bedingungen des Kaufvertrags mit dem Dritten eintreten; der Notar informiert ihn nach der Beurkundung. In allen anderen Fällen besteht kein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Kann der Käufer wegen Eigenbedarf kündigen?

Grundsätzlich ja, mit den gesetzlichen Fristen. Wurde die Wohnung jedoch nach dem Einzug des Mieters umgewandelt, gilt eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren ab dem ersten Verkauf (§ 577a BGB); in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt kann sie per Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert sein. Für Eigennutzer ist die Wohnung deshalb oft weniger interessant – für Kapitalanleger dagegen gerade wegen der laufenden Miete.

Wie wird der Preis einer vermieteten Wohnung ermittelt?

Kapitalanleger rechnen mit der Rendite: Sie setzen den Kaufpreis ins Verhältnis zur Jahresnettokaltmiete (Faktor) und prüfen, ob die Miete marktgerecht ist und sich entwickeln kann. Eine niedrige Bestandsmiete drückt den Preis, eine marktübliche und gut dokumentierte Miete stützt ihn. Ob eine leere Wohnung mehr erzielen würde, hängt vom Einzelfall ab – das zeigt eine Bewertung beider Szenarien.

Ertragswertverfahren erklärt

Welche Unterlagen brauchen Käufer?

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen
  • Nachweis über die Mietkaution
  • Aktuelle Nebenkostenabrechnung
  • WEG-Unterlagen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung
  • Energieausweis und Grundriss
Vollständige Unterlagen-Checkliste

Besichtigungen mit Mieter

Der Mieter muss Besichtigungen nach rechtzeitiger Ankündigung und zu zumutbaren Zeiten ermöglichen. Ein offenes Gespräch vorab und gebündelte Termine mit vorab geprüften Interessenten halten die Belastung gering – und sorgen dafür, dass der Mieter den Verkauf nicht als Bedrohung erlebt.

Hinweis: Allgemeine Orientierung zum Mietrecht; ersetzt keine Rechtsberatung. Kündigungssperrfristen können je nach Gemeinde abweichen.

Häufige Fragen

01Darf ich eine vermietete Wohnung verkaufen?

Ja. Der Mietvertrag geht unverändert auf den Käufer über, der Mieter muss nicht zustimmen.

02Muss ich die Wohnung dem Mieter zuerst anbieten?

Nur, wenn sie nach seinem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde und erstmals verkauft wird. Dann hat er ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

03Wer bekommt die Kaution?

Die Mietkaution geht mit dem Verkauf auf den Käufer über.

04Muss der Mieter Besichtigungen zulassen?

Ja, nach rechtzeitiger Ankündigung und zu zumutbaren Zeiten.

Kapitalanleger gezielt ansprechen

Wir bewerten Ihre vermietete Wohnung mit Blick auf Miete und Rendite und sprechen passende Anleger aus unserem Suchkunden-Netzwerk an.