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Ratgeber

Immobilie richtig bewerten: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren

Der Wert einer Immobilie wird in Deutschland nach drei Verfahren ermittelt, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt sind: Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert. Welches Verfahren passt, hängt von der Objektart ab – beim Verkauf zählt am Ende, was vergleichbare Immobilien tatsächlich erzielt haben.

Welche Bewertungsverfahren gibt es?

Die drei Wertermittlungsverfahren im Überblick
VerfahrenGrundlageTypisch für
VergleichswertverfahrenKaufpreise vergleichbarer ImmobilienEigentumswohnungen, Reihenhäuser, Bauland
Ertragswertverfahrennachhaltig erzielbare MieterträgeMehrfamilienhäuser, vermietete Objekte, Gewerbe
SachwertverfahrenBodenwert plus Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderungselbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ohne gute Vergleichsdaten

Vergleichswertverfahren: Was haben ähnliche Immobilien gekostet?

Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ab. Unterschiede bei Größe, Baujahr, Zustand oder Ausstattung werden mit Zu- und Abschlägen ausgeglichen. Es ist das marktnächste Verfahren – vorausgesetzt, es gibt genug belastbare Vergleichsfälle.

Quadratmeterpreise im Preisatlas

Ertragswertverfahren: Was bringt die Immobilie ein?

Beim Ertragswertverfahren zählt, welche Miete sich nachhaltig erzielen lässt. Aus dem Jahresrohertrag werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen, der Reinertrag wird über die Restnutzungsdauer kapitalisiert und der Bodenwert hinzugerechnet. Käufer von Anlageobjekten denken ähnlich – oft vereinfacht über den Faktor, also den Kaufpreis im Verhältnis zur Jahresnettokaltmiete.

Sachwertverfahren: Was würde der Neubau kosten?

Das Sachwertverfahren addiert den Bodenwert und die Herstellungskosten des Gebäudes, abzüglich der Wertminderung durch das Alter. Über einen Marktanpassungsfaktor wird das Ergebnis an die regionale Nachfrage angepasst. Es kommt vor allem bei selbst genutzten Einfamilienhäusern zum Einsatz, für die es wenig direkte Vergleichsfälle gibt.

Bodenrichtwerte erklärt

Was leisten Online-Bewertungen?

Online-Rechner geben eine erste Orientierung auf Basis von Lage, Fläche und Baujahr. Zustand, Modernisierungen, Grundriss, Ausblick oder rechtliche Besonderheiten erkennen sie nicht. Für eine Verkaufsentscheidung braucht es deshalb eine Bewertung vor Ort mit echten Vergleichswerten.

Maklerbewertung oder Verkehrswertgutachten?

Für den Verkauf genügt in der Regel eine fundierte Marktwerteinschätzung durch einen erfahrenen Makler. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen ist sinnvoll, wenn der Wert gegenüber Dritten belegt werden muss – etwa bei Erbauseinandersetzungen, Scheidung oder gegenüber dem Finanzamt – und ist deutlich teurer.

Hinweis: Allgemeine Orientierung zu den Verfahren der ImmoWertV; ersetzt kein Verkehrswertgutachten.

Häufige Fragen

01Welches Verfahren wird bei einem Einfamilienhaus angewendet?

Häufig das Sachwertverfahren, ergänzt um Vergleichswerte, wenn genügend ähnliche Verkäufe vorliegen.

02Wie wird eine vermietete Immobilie bewertet?

Über das Ertragswertverfahren bzw. den Faktor: Entscheidend ist die nachhaltig erzielbare Miete.

03Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Ersteinschätzung und die Bewertung vor Ort durch Immonation sind kostenlos. Ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen kostet deutlich mehr.

04Wie genau sind Online-Rechner?

Sie liefern eine grobe Spanne. Zustand, Modernisierungen und Besonderheiten der Immobilie fließen nicht ein.

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