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Ratgeber

Maklerprovision in Bayern: Wer zahlt, wie viel – und was das Gesetz regelt

Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen privaten Käufer gilt seit dem 23. Dezember 2020 eine gesetzliche Regel: Beauftragen Verkäufer und Käufer denselben Makler, teilen sie sich die Provision zu gleichen Teilen. In Bayern sind dabei jeweils 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer üblich – die Höhe selbst ist aber frei verhandelbar.

Was regelt das Gesetz zur Maklerprovision?

Die §§ 656a bis 656d BGB gelten für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, wenn der Käufer Verbraucher ist. Sie sollen verhindern, dass die Provision einseitig auf den Käufer abgewälzt wird.

  • Textform: Der Maklervertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden, etwa per E-Mail (§ 656a BGB).
  • Halbteilung: Arbeitet der Makler für beide Seiten, muss die Provision für beide gleich hoch sein (§ 656c BGB).
  • Einseitige Beauftragung: Beauftragt nur der Verkäufer, darf der Käufer höchstens die Hälfte übernehmen – und muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).

Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?

Übliche Provisionsteilung in Bayern
ParteiÜbliche ProvisionHinweis
Verkäufer3,57 % inkl. MwSt.3 % zzgl. 19 % MwSt.
Käufer3,57 % inkl. MwSt.gleiche Höhe bei Beauftragung durch beide
Gesamt7,14 % inkl. MwSt.frei verhandelbar, keine gesetzliche Höhe

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Die genannten Sätze sind in Bayern üblich; im Einzelfall wird anders vereinbart.

Wann gilt die Halbteilung nicht?

Die gesetzliche Teilung gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken, Gewerbeimmobilien oder einem Käufer, der als Unternehmer kauft, kann die Provision frei vereinbart werden.

Wann ist die Provision fällig?

Der Makler verdient seine Provision erst, wenn der Kaufvertrag wirksam beim Notar geschlossen ist. Kommt kein Verkauf zustande, fällt keine Provision an. Bei einseitiger Beauftragung durch den Verkäufer wird der Käuferanteil erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat.

Lässt sich die Provision steuerlich berücksichtigen?

Beim privaten Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist mindert die Verkäuferprovision den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Bei vermieteten Objekten kann sie im Einzelfall anders zu behandeln sein.

Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Hinweis: Allgemeine Information zur Rechtslage nach §§ 656a–656d BGB; ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

01Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?

Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen, die an Verbraucher verkauft werden, teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen, wenn beide den Makler beauftragen.

02Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?

Üblich sind je 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer für Verkäufer und Käufer, zusammen 7,14 %. Die Höhe ist verhandelbar.

03Muss der Maklervertrag schriftlich sein?

Er muss mindestens in Textform geschlossen werden, eine E-Mail genügt.

04Fällt Provision an, wenn der Verkauf scheitert?

Nein. Die Provision entsteht erst mit einem wirksamen notariellen Kaufvertrag.

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