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Immonation GmbH — Ihr Partner für Immobilien in Zirndorf, Nürnberg, Fürth und Erlangen

Ratgeber

Immobilie verkaufen im Alter oder für die Pflege

Wenn ein Umzug ins Pflegeheim oder in eine kleinere, barrierearme Wohnung ansteht, muss oft schnell eine Entscheidung über das Haus fallen. Meist kümmern sich Kinder oder Angehörige darum – neben Job und eigener Familie. Wir nehmen Ihnen den Verkauf ab und behalten dabei die Gefühle aller Beteiligten im Blick.

Wer darf verkaufen?

Ohne gültige Vollmacht kann ein Betreuungsverfahren Wochen bis Monate dauern. Wir planen den Verkauf so, dass Bewertung und Käufersuche parallel laufen.

Wer verkaufen darf und was dafür nötig ist
SituationWer verkauftWas nötig ist
Eigentümer ist geschäftsfähigEigentümer selbstUnterschrift beim Notar, auf Wunsch begleitet
Vorsorgevollmacht liegt vorBevollmächtigte PersonVollmacht mindestens notariell beglaubigt, sonst akzeptiert das Grundbuchamt sie nicht
Keine Vollmacht, Eigentümer nicht mehr entscheidungsfähigGerichtlich bestellter BetreuerGenehmigung des Betreuungsgerichts zum Verkauf

Pflegekosten, Sozialamt und Steuern

  • Pflegeheimkosten übersteigen oft die Rente. Das Sozialamt verlangt in der Regel, dass vorhandenes Vermögen – auch eine Immobilie – zuerst eingesetzt wird.
  • Kinder werden zum Elternunterhalt erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € herangezogen.
  • Spekulationssteuer: Bei selbstgenutzten Immobilien fällt sie nicht an, wenn sie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurden – sonst gilt die Zehnjahresfrist. Lassen Sie den Zeitpunkt steuerlich prüfen.
  • Rechtliche und steuerliche Fragen klären wir gemeinsam mit Notar, Steuerberater oder Betreuungsgericht – wir sind Ihr Verkaufspartner.

So entlasten wir Familien

  1. 01Gespräch mit allen Beteiligten, gern vor Ort oder per Video für Angehörige, die weiter weg wohnen
  2. 02Bewertung und Beschaffung aller Unterlagen – auch aus Ordnern, die seit Jahrzehnten niemand angefasst hat
  3. 03Auf Wunsch Kontakte für Haushaltsauflösung und Entrümpelung
  4. 04Vermarktung mit Video und 360°-Rundgang, damit nicht jede Besichtigung vor Ort sein muss
  5. 05Abwicklung bis zum Notar und zur Schlüsselübergabe

Bleiben oder verkaufen?

Nicht jede Situation erfordert sofort einen Verkauf. Manchmal ist eine Vermietung oder eine Verrentung sinnvoller. Wir zeigen ehrlich, welcher Weg sich rechnet – auch wenn das bedeutet, dass wir (noch) nicht verkaufen.

Häufige Fragen

01Muss das Haus verkauft werden, wenn die Mutter ins Pflegeheim kommt?

Nicht zwingend. Reichen Rente und Pflegeversicherung nicht und wird Sozialhilfe beantragt, verlangt das Sozialamt aber meist den Einsatz der Immobilie.

02Reicht eine handschriftliche Vollmacht?

Für den Verkauf einer Immobilie in der Regel nicht. Das Grundbuchamt verlangt eine mindestens notariell beglaubigte Vollmacht.

03Wie lange dauert die Genehmigung durch das Betreuungsgericht?

Das ist unterschiedlich; rechnen Sie mit mehreren Wochen. Wir bereiten Unterlagen und Käufer parallel vor.

04Können wir verkaufen, bevor das Haus ausgeräumt ist?

Ja. Viele Käufer kaufen auch möblierte Häuser; die Räumung kann vertraglich geregelt werden.

05Wohnen die Eltern bis zum Umzug weiter im Haus?

Ja, der Übergabetermin wird an den Umzug angepasst.

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