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Ratgeber

Immobilie verkaufen mit Vollmacht oder als Betreuer

Oft verkaufen nicht die Eigentümer selbst, sondern Kinder, Angehörige oder ein Betreuer – etwa weil die Eltern im Pflegeheim leben oder im Ausland wohnen. Damit der Verkauf rechtssicher ist, muss die Vertretung stimmen. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Welche Vollmacht reicht?

Vollmachten und ihre Eignung für den Immobilienverkauf
ArtFür Immobilienverkauf geeignet?Hinweis
Privatschriftliche VollmachtIn der Regel neinGrundbuchamt verlangt öffentliche Form
Notariell beglaubigte VorsorgevollmachtJaUnterschrift vom Notar beglaubigt
Notariell beurkundete General-/VorsorgevollmachtJaSicherste Form
BankvollmachtNeinGilt nur für Konten
BetreuerausweisNur mit GenehmigungBetreuungsgericht muss den Verkauf genehmigen

Verkauf durch einen Betreuer

Ist keine Vollmacht vorhanden und kann der Eigentümer nicht mehr selbst entscheiden, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Für den Verkauf einer Immobilie braucht der Betreuer die Genehmigung des Gerichts. Das Gericht prüft vor allem, ob der Preis angemessen ist – eine fundierte, nachvollziehbare Bewertung beschleunigt das Verfahren deutlich.

Vollmacht über den Tod hinaus

Eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt (transmortal), ermöglicht den Verkauf auch nach dem Erbfall, ohne dass ein Erbschein abgewartet werden muss. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, klären Notar oder Anwalt.

So unterstützen wir Bevollmächtigte

  1. 01Prüfung der Unterlagen gemeinsam mit dem Notar
  2. 02Bewertung, die auch vor dem Betreuungsgericht Bestand hat
  3. 03Transparente Dokumentation jedes Schritts – wichtig für Geschwister und Gericht
  4. 04Vermarktung, Besichtigungen und Notartermin aus einer Hand
  5. 05Abstimmung mit Pflegeeinrichtung, Sozialamt oder Erben, wenn gewünscht

Häufige Fragen

01Kann ich mit einer Kontovollmacht das Haus meiner Mutter verkaufen?

Nein. Für Immobiliengeschäfte ist eine mindestens notariell beglaubigte Vollmacht nötig.

02Wie lange dauert die Genehmigung des Betreuungsgerichts?

Unterschiedlich, häufig mehrere Wochen. Ein vollständiger Antrag mit Bewertung hilft.

03Müssen Geschwister zustimmen?

Rechtlich entscheidet der Bevollmächtigte. Wir empfehlen trotzdem Transparenz, um Streit zu vermeiden.

04Darf der Bevollmächtigte die Immobilie an sich selbst verkaufen?

Das ist rechtlich heikel und sollte vorab mit dem Notar geklärt werden.

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