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Ratgeber

Geerbte Immobilie verkaufen – was Erben und Erbengemeinschaften wissen müssen

Eine geerbte Immobilie lässt sich verkaufen, sobald die Erben ihr Erbrecht nachweisen können – eine Eintragung im Grundbuch ist dafür nicht zwingend vorher nötig. Gehört die Immobilie mehreren Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Steuerlich zählen die Spekulationsfrist des Erblassers und, beim Familienheim, eine Zehnjahresfrist bei der Erbschaftsteuer.

Haus geerbt – was ist zuerst zu tun?

  1. 01Erbnachweis klären: Erbschein beim Nachlassgericht oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
  2. 02Immobilie sichern: Versicherungen, laufende Kosten, Leerstand und Zustand prüfen
  3. 03Unterlagen zusammentragen: Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis, bei Wohnungen die WEG-Unterlagen
  4. 04In der Erbengemeinschaft klären: behalten, einen Erben auszahlen oder verkaufen
  5. 05Wert ermitteln lassen – als gemeinsame Grundlage für alle Erben

Müssen die Erben erst ins Grundbuch?

Nicht zwingend. Verkaufen die Erben, müssen sie nach § 40 Grundbuchordnung nicht vorher selbst eingetragen werden; der Erbnachweis genügt. Wer die Immobilie behalten oder erst später verkaufen will, sollte das Grundbuch dennoch berichtigen lassen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei.

Erbengemeinschaft: Alle müssen zustimmen

Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft und können über die Immobilie nur gemeinsam verfügen (§ 2040 BGB). Für den Verkauf müssen deshalb alle den Kaufvertrag unterschreiben. Eine neutrale Bewertung hilft, sich auf einen Preis zu einigen, und verhindert, dass ein Erbe sich übervorteilt fühlt.

Möglichkeiten für eine Erbengemeinschaft
WegWas passiertZu bedenken
Gemeinsamer VerkaufAlle verkaufen, der Erlös wird nach Erbquoten geteiltEinigung auf Preis und Makler nötig
AuszahlungEin Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen ausFinanzierung des übernehmenden Erben
TeilungsversteigerungDas Gericht versteigert die Immobilie auf Antrag eines Erbenletzter Ausweg, oft niedrigerer Erlös, lange Dauer

Fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an?

Die Erben übernehmen die Haltedauer des Erblassers. Hat er die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück, kann Spekulationssteuer anfallen – es sei denn, die Eigennutzungsausnahme greift.

Spekulationssteuer und Erbfall im Detail

Erbschaftsteuer: Achtung beim Familienheim

Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad; Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 €, Ehegatten von 500.000 €. Wer das selbst genutzte Familienheim erbt, kann unter Voraussetzungen ganz von der Erbschaftsteuer befreit sein – aber nur, wenn er es zehn Jahre lang selbst bewohnt. Wer innerhalb dieser Frist verkauft, riskiert, dass die Befreiung rückwirkend entfällt.

Hinweis: Allgemeine Orientierung zu Erbrecht und Steuern; ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Klären Sie Ihren Fall mit einem Notar, Fachanwalt oder Steuerberater.

Häufige Fragen

01Kann ich eine geerbte Immobilie sofort verkaufen?

Ja, sobald das Erbrecht nachgewiesen ist, etwa durch einen Erbschein. Eine vorherige Eintragung der Erben im Grundbuch ist nicht zwingend nötig.

02Was passiert, wenn ein Erbe nicht verkaufen will?

Ohne Zustimmung aller Erben ist kein Verkauf möglich. Als Lösung kommen eine Auszahlung oder, als letzter Ausweg, eine Teilungsversteigerung in Frage.

03Muss ich Spekulationssteuer zahlen?

Nur, wenn der Erblasser die Immobilie vor weniger als zehn Jahren gekauft hat und keine Eigennutzungsausnahme greift. Die Frist des Erblassers läuft für die Erben weiter.

04Was kostet die Grundbuchberichtigung?

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung auf die Erben gebührenfrei.

Eine gemeinsame Grundlage für alle Erben

Eine neutrale, kostenlose Bewertung vor Ort hilft der Erbengemeinschaft, sich auf den nächsten Schritt zu einigen.