Ist der Energieausweis Pflicht?
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Energieausweis bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und dem Käufer spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden. Bereits im Inserat sind bestimmte Angaben Pflicht.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
| Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | tatsächlicher Verbrauch der letzten 3 Jahre | technische Analyse der Bausubstanz |
| Aussagekraft | abhängig vom Nutzerverhalten | objektiv, unabhängig vom Nutzer |
| Kosten (Orientierung) | ca. 50 – 100 € | ca. 300 – 500 € |
| Typisch für | neuere / größere Gebäude | ältere, kleine Gebäude |
In vielen Fällen dürfen Sie wählen. Ein Bedarfsausweis ist jedoch Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den Standard der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden.
Was muss im Energieausweis – und im Inserat – stehen?
- Art des Energieausweises (Bedarf oder Verbrauch)
- Energiekennwert (Endenergiebedarf bzw. -verbrauch)
- wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Verbrauchsausweis kostet je nach Anbieter meist rund 50 bis 100 €, ein Bedarfsausweis rund 300 bis 500 € – abhängig von Objekt und Aufwand. Jeder Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Bußgeld: Was passiert ohne Energieausweis?
Fehlt der Energieausweis oder fehlen die Pflichtangaben im Inserat, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €.
Hinweis: Allgemeine Information nach GEG; im Einzelfall kann eine energetische Fachberatung sinnvoll sein.