Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Einheit baulich von anderen Einheiten getrennt ist. Sie wird benötigt, um Wohnungseigentum im Grundbuch anzulegen.
Immobilienwissen
Fachbegriffe aus Verkauf, Bewertung, Grundbuch und Finanzierung – verständlich, sorgfältig und ohne unnötigen Jargon erklärt.
77 Begriffe
Bescheinigung der Baubehörde, dass eine Einheit baulich von anderen Einheiten getrennt ist. Sie wird benötigt, um Wohnungseigentum im Grundbuch anzulegen.
Gleichbleibende Rate eines Annuitätendarlehens aus Zins und Tilgung. Während der Zinsanteil sinkt, steigt der Tilgungsanteil.
Notariell erklärte Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang. Sie bildet die Grundlage für die spätere Umschreibung im Grundbuch.
Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Er schützt den vereinbarten Erwerb bis zur endgültigen Umschreibung.
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, etwa zur Duldung einer Zufahrt. Sie steht im Baulastenverzeichnis und sollte vor dem Kauf geprüft werden.
Unternehmen, das ein Bauvorhaben auf eigenem oder erworbenem Grundstück entwickelt und Einheiten an Käufer veräußert. Verträge verbinden häufig Grundstückskauf und Bauleistung.
Vorsichtig ermittelter Wert, den ein Kreditinstitut bei der Besicherung einer Finanzierung ansetzt. Er kann vom aktuellen Marktwert abweichen.
Entgelt für einen zugesagten, aber noch nicht abgerufenen Darlehensteil. Es kann vor allem bei schrittweise ausgezahlten Baufinanzierungen relevant werden.
Vom Gutachterausschuss ermittelter durchschnittlicher Lagewert für Grund und Boden. Er ist eine Orientierung und kein individueller Verkaufspreis.
Anderes Wort für Maklerprovision. Sie wird bei erfolgreicher Vermittlung entsprechend der getroffenen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben fällig.
Schutzstatus für kulturhistorisch bedeutsame Gebäude. Veränderungen können genehmigungspflichtig sein; zugleich können besondere Förder- oder Steuerregeln gelten.
Im Grundbuch gesichertes Recht, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, etwa als Wege-, Leitungs- oder Wohnrecht.
Abschlag vom Darlehensbetrag, der bei Auszahlung einbehalten wird. Er wirkt wirtschaftlich wie vorausbezahlter Zins und gehört in den Gesamtkostenvergleich.
Jährlicher Prozentsatz, der den Sollzins und bestimmte weitere Kreditkosten zusammenfasst. Er erleichtert den Vergleich ähnlich strukturierter Finanzierungsangebote.
Eigene Mittel, die ein Käufer in den Erwerb einbringt. Höhe und Herkunft beeinflussen Finanzierungsspielraum und Kreditkonditionen.
Dokument mit Kennwerten zur energetischen Qualität eines Gebäudes. Welche Art benötigt wird und wann sie vorzulegen ist, hängt vom Gebäude und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen oder zu errichten. Dafür wird üblicherweise ein Erbbauzins vereinbart.
Mehrere Erben verwalten den Nachlass gemeinsam. Entscheidungen über eine geerbte Immobilie erfordern deshalb abgestimmtes Vorgehen und klare Vollmachten.
Kosten für die Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Infrastruktur wie Straße, Wasser oder Kanal. Offene Beiträge sollten vor Kauf oder Verkauf geklärt werden.
Bewertungsverfahren, bei dem nachhaltig erzielbare Erträge und der Grundstückswert im Mittelpunkt stehen. Es wird häufig bei vermieteten Objekten eingesetzt.
Strukturierte Verkaufsunterlage mit Bildern, Grundrissen, Objektangaben und Beschreibung. Inhalte sollten vollständig, verständlich und überprüfbar sein.
Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresnettokaltmiete. Der Wert dient als schnelle Vergleichsgröße, ersetzt aber keine vollständige Prüfung von Kosten, Zustand und Ertrag.
Schriftliche Einschätzung eines Kreditinstituts oder Finanzierungsvermittlers, dass eine Finanzierung grundsätzlich darstellbar erscheint. Umfang und Verbindlichkeit können variieren.
Amtliche Kartendarstellung von Flurstücken, Grundstücksgrenzen und Lagebezeichnungen. Sie gehört zu den wichtigen Unterlagen bei Prüfung und Finanzierung.
Gebäudeenergiegesetz. Es bündelt Regeln zur energetischen Qualität von Gebäuden und zur eingesetzten Anlagentechnik. Für den Einzelfall zählt die jeweils geltende Fassung.
Bezirk des Liegenschaftskatasters, der mehrere Flurstücke umfasst. Zusammen mit Flur und Flurstück hilft er, ein Grundstück eindeutig zu bezeichnen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) beschreibt das Verhältnis der zulässigen Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Maßgeblich sind Bebauungsplan und Baurecht.
Amtliches Register mit Angaben zu Eigentum, Grundpfandrechten und weiteren Rechten an Grundstücken. Einsicht ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Der Satz und mögliche Ausnahmen richten sich nach Standort und Einzelfall.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks grundsätzlich überbaut werden darf. Weitere Regeln des Bebauungsplans bleiben zu beachten.
Grundpfandrecht, das häufig zur Sicherung eines Immobiliendarlehens dient. Nach Rückzahlung des Kredits wird es nicht automatisch aus dem Grundbuch entfernt.
Kommunale Steuer auf Grundbesitz. Ihre Höhe wird aus den gesetzlichen Bewertungsgrundlagen und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde berechnet.
Regelmäßige Zahlung von Wohnungseigentümern für gemeinschaftliche Kosten, Verwaltung und Rücklagen. Abrechnung und Wirtschaftsplan zeigen die Zusammensetzung.
Grundpfandrecht, das unmittelbar an eine bestimmte Forderung gebunden ist. In der Finanzierungspraxis wird häufig stattdessen die flexiblere Grundschuld genutzt.
Von einer Wohnungseigentümergemeinschaft angesparte Mittel für künftige Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Summe der nachhaltig erzielbaren jährlichen Einnahmen vor Abzug der Bewirtschaftungskosten. Sie ist eine Größe in der Ertragswertermittlung.
Zusätzliche Erwerbskosten neben dem Kaufpreis, insbesondere Steuern, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerprovision. Die konkrete Höhe hängt vom Fall ab.
Zeitpunkt, zu dem der Kaufpreis nach den Bedingungen des notariellen Vertrags zu zahlen ist. Der Notar informiert die Beteiligten, wenn die vereinbarten Voraussetzungen vorliegen.
Rauminhalt eines Gebäudes in Kubikmetern. Er kann bei Planung, Bewertung und Versicherung als zusätzliche Größenangabe dienen.
Ablösung oder Löschung nicht zu übernehmender Grundbuchbelastungen im Zuge des Verkaufs. Der notarielle Vertrag regelt das Verfahren.
Erklärung des Berechtigten, häufig einer Bank, dass ein eingetragenes Recht im Grundbuch gelöscht werden darf.
Vereinbarung, mit der ein Eigentümer für einen bestimmten Zeitraum einen Makler exklusiv mit der Vermarktung beauftragt. Leistungsumfang und Pflichten sollten klar geregelt sein.
Vergütung für eine erfolgreiche Maklerleistung. Wer sie in welcher Höhe trägt, richtet sich nach Objektart, Vereinbarung und den gesetzlichen Vorgaben.
Geschätzter Preis, der unter gewöhnlichen Marktbedingungen zu einem bestimmten Stichtag erreichbar erscheint. Er ist nicht mit Wunsch-, Beleihungs- oder Versicherungswert gleichzusetzen.
Umfassendes Recht, eine Sache zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Bei Immobilien wird es regelmäßig im Grundbuch gesichert.
Treuhandkonto eines Notars für die Abwicklung eines Kaufpreises. Es wird nur eingesetzt, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.
Termin zur Beurkundung des Immobilienkaufvertrags. Der Notar erläutert den Vertrag neutral und dokumentiert die Erklärungen der Beteiligten.
Fläche, die bestimmten Nutzungen dient, aber nicht zwingend als Wohnfläche zählt, etwa Lager-, Technik- oder Gewerbeflächen. Maßgeblich ist die verwendete Berechnungsgrundlage.
Dokumente zur rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung einer Immobilie, etwa Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis und bei Wohnungen WEG-Unterlagen.
Zeitweise Überlassung einer Sache oder eines Betriebs gegen Entgelt. Anders als bei der Miete kann die Vereinbarung auch das Recht umfassen, Erträge zu erwirtschaften.
Aufteilung einer Maklerprovision zwischen den Parteien. Für bestimmte Wohnimmobiliengeschäfte mit Verbrauchern gelten besondere gesetzliche Regeln.
Vermessungs- und grundbuchrechtliche Aufteilung eines Grundstücks in selbstständige Flurstücke. Planungsrecht und Erschließung müssen dabei geprüft werden.
Verhältnis von Ertrag zu eingesetztem Kapital. Welche Renditekennzahl sinnvoll ist, hängt davon ab, welche Kosten und Zeiträume berücksichtigt werden.
Vereinbarung, eine Immobilie vorübergehend nicht anderweitig anzubieten. Inhalt, Dauer, Entgelt und rechtliche Bindung sollten sorgfältig geprüft werden.
Über längere Zeit aufgeschobene Instandsetzung oder Modernisierung. Für eine Bewertung werden Umfang, Dringlichkeit und Kostenrisiko sachlich eingeordnet.
Private Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Ihre Informationen können bei einer Bonitäts- oder Finanzierungsprüfung eine Rolle spielen.
Bereiche einer Wohnungseigentumsanlage, die einem Eigentümer allein zugeordnet sind. Die Teilungserklärung grenzt sie vom Gemeinschaftseigentum ab.
Befugnis eines Eigentümers, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa einen Gartenbereich oder Stellplatz.
Umgangssprachliche Bezeichnung für Einkommensteuer auf bestimmte private Veräußerungsgewinne. Ob sie anfällt, hängt unter anderem von Haltedauer und Nutzung ab.
Notariell beglaubigte oder beurkundete Erklärung, die ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufteilt und die Zuordnung von Flächen beschreibt.
Gerichtliches Verfahren zur Aufhebung gemeinschaftlichen Eigentums, beispielsweise bei einer Erbengemeinschaft oder Trennung. Vorher sollten einvernehmliche Alternativen geprüft werden.
Teil einer Darlehenszahlung, der die Restschuld reduziert. Höhe und Verlauf bestimmen zusammen mit dem Zins die Laufzeit und Gesamtkosten.
Dokumentation der Immobilienübergabe mit Schlüsseln, Zählerständen, Unterlagen und festgehaltenem Zustand. Beide Seiten sollten eine Ausfertigung erhalten.
Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch. Sie erfolgt nach Erfüllung der vertraglichen und behördlichen Voraussetzungen.
Tatsächliche Auszahlung eines zugesagten Darlehens. Voraussetzungen und Zeitpunkt richten sich nach Kreditvertrag und Verwendungszweck.
Gesetzlich definierter Wertbegriff für den Preis, der zu einem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Besondere persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.
Mögliche Entschädigung eines Kreditinstituts bei vorzeitiger Rückzahlung eines fest verzinsten Darlehens. Voraussetzungen und Berechnung sind rechtlich geregelt.
Recht, unter festgelegten Voraussetzungen anstelle eines Dritten in einen Kaufvertrag einzutreten. Es kann vertraglich oder gesetzlich begründet sein.
Abkürzung für Wohnungseigentumsgesetz und häufig auch für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Der Zusammenhang zeigt, welche Bedeutung gemeint ist.
Nachvollziehbar begründete Wertermittlung, häufig durch einen qualifizierten Sachverständigen. Zweck und erforderliche Tiefe bestimmen Form und Verfahren.
Regelwerk für die Berechnung von Wohnfläche in bestimmten Anwendungsbereichen. Dachschrägen, Balkone und weitere Flächen werden nach festgelegten Kriterien berücksichtigt.
Recht, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen. Wird es im Grundbuch gesichert, bindet es grundsätzlich auch spätere Eigentümer.
Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug eines Bewohners zur Vorlage bei der Meldebehörde. Inhalt und Fristen richten sich nach dem Melderecht.
Zeitraum, in dem der vereinbarte Sollzins eines Darlehens unverändert bleibt. Danach wird für eine Restschuld gegebenenfalls eine Anschlussfinanzierung benötigt.
Zusammenfassende Einordnung des baulichen und technischen Objektzustands. Sie sollte auf dokumentierten Merkmalen statt auf einem pauschalen Eindruck beruhen.
Gerichtliche Verwertung einer Immobilie, häufig zur Befriedigung von Gläubigern. Ablauf, Risiken und Gebotsbedingungen unterscheiden sich deutlich von einem freien Verkauf.
Vereinbarung darüber, welche Forderungen eine Grundschuld absichert. Sie verbindet das abstrakte Grundpfandrecht mit dem konkreten Sicherungszweck.
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