Wer darf die Immobilie in der Insolvenz verkaufen?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Er entscheidet, ob die Immobilie verwertet wird und auf welchem Weg. Ist das Objekt mit Grundschulden belastet, müssen zusätzlich die Grundpfandgläubiger – meist Banken – einem freihändigen Verkauf zustimmen und ihre Rechte gegen Zahlung löschen lassen.
Wir arbeiten deshalb von Anfang an mit allen Beteiligten zusammen: Eigentümer, Insolvenzverwalter und finanzierenden Banken. Jeder erhält eine nachvollziehbare Bewertung und einen klaren Zeitplan.
Freihändiger Verkauf oder Zwangsversteigerung?
Für alle Beteiligten ist der freihändige Verkauf meist der bessere Weg: Gläubiger erhalten mehr, der Schuldner reduziert seine Restschuld, und Nachbarn oder Arbeitgeber erfahren nichts davon.
| Freihändiger Verkauf | Zwangsversteigerung | |
|---|---|---|
| Erlös | Marktpreis durch gezielte Käuferansprache | Oft deutlich unter Marktwert |
| Dauer | Meist wenige Monate | Häufig deutlich länger, abhängig vom Gericht |
| Diskretion | Auf Wunsch ohne öffentliches Inserat | Öffentliche Bekanntmachung mit Adresse |
| Kosten | Maklerprovision, Notar | Gerichts- und Gutachterkosten |
| Kontrolle | Beteiligte stimmen Käufer und Preis ab | Zuschlag an den Meistbietenden |
So gehen wir vor
- 01Vertrauliches Erstgespräch und Sichtung der Unterlagen (Grundbuch, Darlehen, Schreiben des Verwalters)
- 02Marktgerechte Bewertung als Entscheidungsgrundlage für Verwalter und Banken
- 03Abstimmung von Mindestpreis, Zeitplan und Vermarktungsweg mit allen Beteiligten
- 04Diskrete Vermarktung, bevorzugt über vorgemerkte Suchkunden
- 05Prüfung der Käuferfinanzierung vor jeder Besichtigung
- 06Begleitung bis zum Notartermin und zur Löschung der Grundschulden
Was Eigentümer jetzt tun sollten
- Früh handeln: Je eher ein Verkauf vorbereitet wird, desto größer der Spielraum.
- Unterlagen bereithalten: Grundbuchauszug, Darlehensverträge, Energieausweis, Grundrisse.
- Nichts im Alleingang unterschreiben: Verkäufe ohne Zustimmung des Verwalters sind unwirksam.
- Rechtliche Fragen mit Insolvenzverwalter, Schuldnerberatung oder Anwalt klären – wir sind Ihr Verkaufspartner, keine Rechtsberatung.