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Ratgeber

Immobilie verkaufen bei Insolvenz

Eine Insolvenz ist belastend genug. Wenn eine Immobilie dazugehört, entscheidet der Verkaufsweg darüber, wie viel für Gläubiger, Schuldner und Familie übrig bleibt. Ein freihändiger Verkauf über einen erfahrenen Makler erzielt in aller Regel deutlich mehr als eine Zwangsversteigerung – und läuft diskreter ab.

Wer darf die Immobilie in der Insolvenz verkaufen?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den Insolvenzverwalter über. Er entscheidet, ob die Immobilie verwertet wird und auf welchem Weg. Ist das Objekt mit Grundschulden belastet, müssen zusätzlich die Grundpfandgläubiger – meist Banken – einem freihändigen Verkauf zustimmen und ihre Rechte gegen Zahlung löschen lassen.

Wir arbeiten deshalb von Anfang an mit allen Beteiligten zusammen: Eigentümer, Insolvenzverwalter und finanzierenden Banken. Jeder erhält eine nachvollziehbare Bewertung und einen klaren Zeitplan.

Freihändiger Verkauf oder Zwangsversteigerung?

Für alle Beteiligten ist der freihändige Verkauf meist der bessere Weg: Gläubiger erhalten mehr, der Schuldner reduziert seine Restschuld, und Nachbarn oder Arbeitgeber erfahren nichts davon.

Freihändiger Verkauf und Zwangsversteigerung im Vergleich
Freihändiger VerkaufZwangsversteigerung
ErlösMarktpreis durch gezielte KäuferanspracheOft deutlich unter Marktwert
DauerMeist wenige MonateHäufig deutlich länger, abhängig vom Gericht
DiskretionAuf Wunsch ohne öffentliches InseratÖffentliche Bekanntmachung mit Adresse
KostenMaklerprovision, NotarGerichts- und Gutachterkosten
KontrolleBeteiligte stimmen Käufer und Preis abZuschlag an den Meistbietenden

So gehen wir vor

  1. 01Vertrauliches Erstgespräch und Sichtung der Unterlagen (Grundbuch, Darlehen, Schreiben des Verwalters)
  2. 02Marktgerechte Bewertung als Entscheidungsgrundlage für Verwalter und Banken
  3. 03Abstimmung von Mindestpreis, Zeitplan und Vermarktungsweg mit allen Beteiligten
  4. 04Diskrete Vermarktung, bevorzugt über vorgemerkte Suchkunden
  5. 05Prüfung der Käuferfinanzierung vor jeder Besichtigung
  6. 06Begleitung bis zum Notartermin und zur Löschung der Grundschulden

Was Eigentümer jetzt tun sollten

  • Früh handeln: Je eher ein Verkauf vorbereitet wird, desto größer der Spielraum.
  • Unterlagen bereithalten: Grundbuchauszug, Darlehensverträge, Energieausweis, Grundrisse.
  • Nichts im Alleingang unterschreiben: Verkäufe ohne Zustimmung des Verwalters sind unwirksam.
  • Rechtliche Fragen mit Insolvenzverwalter, Schuldnerberatung oder Anwalt klären – wir sind Ihr Verkaufspartner, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

01Darf ich meine Immobilie während der Insolvenz selbst verkaufen?

Nach Eröffnung des Verfahrens nicht ohne den Insolvenzverwalter. Er ist verfügungsbefugt; wir stimmen den Verkauf direkt mit ihm ab.

02Erziele ich freihändig wirklich mehr als bei einer Versteigerung?

In aller Regel ja. Bei einer gezielten Vermarktung konkurrieren vorbereitete Käufer um das Objekt, während bei Versteigerungen häufig Abschläge entstehen.

03Bleibt der Verkauf vertraulich?

Ja. Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliches Inserat, direkt über geprüfte Suchkunden aus unserem Netzwerk.

04Wer bezahlt den Makler?

Die Provision wird beim Verkauf aus dem Erlös bzw. vom Käufer getragen und vorab transparent mit allen Beteiligten abgestimmt.

05Kann ich nach dem Verkauf in der Immobilie wohnen bleiben?

In Einzelfällen ist ein Verkauf an Kapitalanleger mit anschließendem Mietverhältnis möglich. Wir prüfen, ob das für Ihre Situation infrage kommt.

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