Warnzeichen, bei denen Sie handeln sollten
- Raten werden nur noch mit Dispo oder Krediten bezahlt
- Die Zinsbindung läuft aus und die Anschlussrate ist nicht tragbar
- Die Bank hat bereits gemahnt oder das Darlehen gekündigt
- Laufende Kosten wie Hausgeld, Grundsteuer oder Versicherung sind offen
Verkauf vor der Zwangsversteigerung
| Rechtzeitiger Verkauf | Zwangsversteigerung | |
|---|---|---|
| Preis | Marktpreis durch gezielte Vermarktung | Häufig deutlich darunter |
| Restschuld | Geringer, oft vollständig getilgt | Oft verbleibt eine Restschuld |
| Diskretion | Ohne öffentliches Inserat möglich | Öffentlicher Termin mit Adresse |
| Kontrolle | Sie entscheiden über Käufer und Zeitpunkt | Gericht bestimmt den Ablauf |
So gehen wir vor
- 01Vertrauliches Gespräch ohne Vorwürfe – wir schauen nur nach vorn
- 02Marktgerechte Bewertung als Basis für das Gespräch mit Ihrer Bank
- 03Abstimmung mit der Bank: Viele Banken unterstützen einen freihändigen Verkauf und stellen Maßnahmen zurück, wenn ein realistischer Plan vorliegt
- 04Diskreter Verkauf über vorgemerkte Suchkunden
- 05Klärung von Vorfälligkeitsentschädigung und Löschung der Grundschuld mit dem Notar
Wichtig zu wissen
Bei einem Verkauf vor Ablauf der Zinsbindung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ihre Höhe hängt vom Vertrag ab und ist manchmal verhandelbar. Unabhängige Hilfe bieten auch Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentrale und Wohlfahrtsverbände. Wir sind Ihr Verkaufspartner und ersetzen keine Rechts- oder Schuldnerberatung.